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Wohnumfeldverbesserung

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Die Pflegekassen der Krankenkassen zahlen.

Um den Alltag in der häuslichen Pflege zu erleichtern, ist eine Wohnumfeldverbesserung ein entscheidender Schritt. Diese Maßnahmen helfen möglichst lange in seinem Zuhause zu bleiben. Gezielte Umbauten schaffen einen barrierefreien Wohnraum, der an die individuellen Bedürfnisse angepasst ist. Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen verhindern, dass sich im alltäglichen Leben überfordert fühlt.

Eine solche Umgestaltung des Wohnraums kostet oft richtig viel Geld - damit die Beschaffung von Hilfsmitteln und Umbaumaßnahmen nicht zum Supergau wird, stehen pflegebedürftigen Menschen unterschiedliche finanzielle Förderungen von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Um in den Genuss dieses Anspruchs zu kommen, benötigt man mind. Pflegestufe 1.

Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezeichnet nicht jede einzelne Umbaumaßnahme, sondern alle in der Situation erforderlichen Anpassungen, die den Wohnraum Ihres Angehörigen nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit langfristig verbessern.

Dabei muss die Umsetzung einer gesamten wohnumfeldverbessernden Maßnahme muss nicht auf einmal erfolgen, sondern kann durch Einzelumbauten nach und nach vervollständigt werden. Wenn dann sich die Pflegesituation Ihres Angehörigen nicht ändert und ein nach Jahren durchgeführter Einzelumbau von Anfang an als notwendig erachtet wurde, zählt dieser immer noch in die erste Gesamtmaßnahme hinein. Wenn sich die bisherige Pflegesituation ändert, können dann erneut wieder Maßnahmen bezuschusst werden.

Es muss keine einmalige Angelegenheit sein.

Falls sich der Zustand Ihres Angehörigen nach z. B. zwei Jahre nach Bewilligung des ersten Zuschusses verschlechtert. Nun ist er nicht mehr in der Lage selbständig in seinem Haus Treppen zu steigen. Um weiterhin in seinen vier Wänden wohnen zu können, sind neue Verbesserungsmaßnahmen notwendig, wie beispielsweise die Installation eines Treppenliftes. Unter diesen Umständen gewährt die Pflegekasse der Krankenversicherung einen weiteren nötigen Zuschuss.

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse bezuschusst. Diese Maßnahmen sind oft nicht billig. Ihr Angehöriger hat bereits ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 4000 Euro durch die Pflegekasse. Sinn dieser Richtlinie ist, einen barrierefreien Wohnraum zu schaffen, der eine selbständige gerechte Lebensführung wiederherstellt und ermöglicht.

Nach § 40 Absatz 4 SGB XI gewährt die Pflegekasse allen anspruchsfähigen Pflegebedürftigen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro je Gesamtmaßnahme. Anspruchs fähige Pflegebedürftige sind Menschen, die mindestens Pflegegrad 1 aufweisen und in Ihrer alltäglichen Lebensweise nachweislich eingeschränkt sind.

Wichtig:

Mehrere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können als eine Gesamtmaßnahme zusammen gehören. Somit werden sie auch nur einmalig mit 4.000 Euro bezuschusst. Erst wenn sich die Pflegesituation Ihres Angehörigen verschlechtert und die bisherigen Maßnahmen nicht mehr ausreichen, ist es möglich einen weiteren Zuschuss zu bekommen.

In der Regel wird dann noch ein Teil des Geldes nach der Maßnahme für das Umzugsunternehmen verwendet.

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